WIENNA. PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP – BAUHERRENMODELL
Der Gesetzgeber hat das Bauherrenmodell geschaffen, um die Errichtung von leistbarem Wohnraum durch private Investoren zu forcieren. Gerade jetzt bekommen im Veranlagungsbereich die Aspekte, Nachhaltigkeit und Sicherheit eine besondere Bedeutung. Sachwerte, speziell Wohnimmobilien, stehen sehr hoch im Kurs. Allerdings richtet sich dabei der Fokus immer mehr auf leistbaren Wohnraum, da in diesem Segment die Mieternachfrage stark zunimmt.
Über das Neubauherrenmodell können Sie als Investor diesem Trend Rechnung tragen und Ihr Geld gleichzeitig abgesichert veranlagen. Mit Hilfe fairer Mieten, begünstigter Abschreibungen und einem Förderdarlehen des Landes Wien wird dieses Investment zu einer profitablen Wertanlage. Hierbei handelt es sich um ein Kleines Bauherrenmodell. Der wesentlichste Vorteil der Investition in ein Bauherrenmodell ist die beschleunigte Gebäudeabschreibung über 15 Jahre. Diese Abschreibung beträgt mehr als das 4-fache der üblichen Gebäudeabschreibung (67 Jahre). Dadurch kann ein zusätzlicher Steuernutzen erzielt werden.
Um in den Genuss der oben erwähnten Vergünstigungen zu gelangen, erwerben Investoren gemeinsam eine Liegenschaft und schließen sich zu einer Miteigentümergemeinschaft zusammen. Diese Miteigentümer werden als Bauherren aktiv und sanieren ihr Altgebäude oder errichten einen Neubau. Der so geschaffene Wohnraum wird im Anschluss langfristig gemeinsam vermietet.
PROJEKT IM UEBERBLICK
NEBENKOSTEN: Konzeptionsgebühr vom Netto Investment 3,5% zzgl. 20% Mwst.
RAHMENBEDINGUNGEN
Das Bauherrenmodell ist eine Möglichkeit, der Immobilienveranlagung für Privatinvestoren zur Revitalisierung bzw. Errichtung Innerstädtischer Bausubstanz. Soweit die Herstellungskosten dem Dankmalschutz-, dem Wohnhaussanierungs-, oder dem Mietrechtsgesetz §§ 3-5 unterliegen, gewährt der Gesetzgeber den Investoren eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit über 15 Jahre.
ZIELSICHER IN DIE ZUKUNFT
Der Grundgedanke einer Beteiligung an einem Bauherrenmodell ist, sich als Investor ein indexiertes und erwerbsfreies Zusatzeinkommen aufzubauen. Für die Erreichung dieser Ziele werden erfahrene Unternehmer beauftragt, wobei für den Privatinvestor der Aufwand reduziert, jedoch volle Transparenz und Einsicht gewährt wird.
BENEFIT FÜR INVESTOREN
STANDORT VORTEILE
KEINE CHANCE OHNE RISIKO
Da diese Informationen kein Beteiligungsangebot darstellet und auf die individuellen Bedürfnisse und Verhältnisse des einzelnen Investors nicht eingegangen wird, empfehlen wir, vor dem Kauf eines Anteils an der oben genannten Liegenschaft die Auskunft eines Steuerberaters oder eventuell eines Rechtsanwaltes einzuholen.
Unsere o.a. Empfehlung ist auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass es sich hier um eine große langfristige Investition in ein Wohnimmobilienprojekt handelt. Die Beteiligung an einem Bauherrenmodell wird als unternehmerische Tätigkeit eingestuft. Demgemäß gelangen dabei weder die Konsumentenschutzbestimmungen noch das Bauträgervertragsgesetz zur Anwendung. Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
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