Der Grenzkataster

Nur etwa 15 Prozent der Grundstücke in Österreich sind im Grenzkataster erfasst. Der Grundstückskataster stellt neben dem Grundbuch die zweite Säule des österreichischen Rechtssystems der Eigentumssicherung an Grund und Boden dar. Er ist ein verbindlicher Nachweis für Grundstücksgrenzen die im Grenzkataster einverleibt sind und ist im Grundbuch mit dem Indikator „G“ gekennzeichnet.  Durch diese Erfassung ist der Grenzverlauf verbindlich festgestellt. Dies bedeutet gleichzeitig eine absolute Rechtssicherheit auch für die Erben, keine Ersitzung Dritter an Teilen des Grundstückes und bei Grenzstreitigkeiten entfällt die Anrufung des Gerichtes zudem genießt der Rechtserwerber Vertrauensschutz.

Ist das Grundstück nicht im Grenzkataster einverleibt und besteht zwischen den Grundnachbarn Uneinigkeit, ist man möglichweise gut beraten, sich im zuständigen Vermessungsamt zu erkundigen ob eventuell durch eine Neuvermessung die Grenzen festzulegen sind.

 

Bei Erwerb eines nicht im Grenzkataster eingetragenen Grundstückes ist unter Umständen der im Kaufvertrag vereinbarte Parteienwille zwischen Verkäufer und Gutglaubenserwerber gültig, da Eigentum nur am wirklich gewollten Gegenstand erworben wird.

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